Jugendurlaub
Gemäss OR Art 329e haben Personen bis zum vollendeten 30. Altersjahr für ausserschulische Jugendarbeit Anrecht auf eine Wochen unbezahlten Urlaub. Dazu zählt auch Aus- und Weiterbildung, d.h. also auch das INTENSIV!
Wichtig: Das Formular des Bundesamtes für Kultur ausfüllen und mit einem frankierten Rückantwortcouvert an uns schicken (youthnet SPM, Riedstrasse 3, 8953 Dietikon). Sobald wir deine Anmeldung haben werden wir dir das Formular unterschrieben zurückschicken. Es ist sehr wichtig, die Arbeitsstelle frühzeitig zu informieren.


